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	<title>Mario Schmid</title>
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	<description>Berater, Rechtsanwalt seit 1998</description>
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		<pubDate>Wed, 08 May 2013 09:31:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?attachment_id=738" rel="attachment wp-att-738"><img class="alignleft size-large wp-image-738" title="DOC_20130508084527" src="http://mario-schmid.de/wordpress/wp-content/dateien/DOC_20130508084527-1024x743.jpg" alt="" width="640" height="464" /></a></p>
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		<title>Aufgestiegen in die A-Klasse</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Apr 2013 07:21:21 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am Bodenseetanzfestival am Samstag, 13.4.2013 in Meers-burg  belegte ich im Turnier der Senioren 2 B Standard mit Annette Röll den 5. Platz von 21 Paaren und stieg mit ihr in die A-Klasse  auf. Am Sonntag  belegten  wir  in Friedrichs-hafen  im  Turnier &#8230; <a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?p=723">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?attachment_id=724" rel="attachment wp-att-724"><img class="alignleft size-medium wp-image-724" title="FKB_1943-2" src="http://mario-schmid.de/wordpress/wp-content/dateien/FKB_1943-2-198x300.jpg" alt="" width="198" height="300" /></a>Am Bodenseetanzfestival am Samstag, 13.4.2013 in Meers-burg  belegte ich im Turnier der Senioren 2 B Standard mit Annette Röll den 5. Platz von 21 Paaren und stieg mit ihr in die A-Klasse  auf. Am Sonntag  belegten  wir  in Friedrichs-hafen  im  Turnier  der  Senioren  2 A Standard den 9 Platz von 15 Paaren, nachdem wir zuvor im Turnier der Senioren 3  A  Standard  den 5  Platz  von 19 Paaren belegt hatten. In der  Vorrunde des Turniers  2  A  Standard  hatten  uns  die Wertungsrichter  noch  auf  dem  4. Platz  gesehen.  Da wir unmittelbar  zuvor  schon  das  Turnier  der  Senioren  3  A Standard getanzt hatten, ließ die Konzentration in der Zwi-schenrunde  des  Turniers  der  Senioren  2 A Stanard dann nach, wodurch wir dort auf den 9. Platz zurückfielen.</p>
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		<title>Abfall neu definiert</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Feb 2013 21:17:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Um mir meine anwaltliche Arbeit zu erleichtern, stelle ich gelegentlich Werkzeuge her. Da sich diese Werkzeuge durch häufigen Gebrauch überhaupt nicht abnutzen, werden Sie seit heute hier zum Gebrauch nach und nach bereit gestellt. Das erste bereitgestellte Werkzeug, ein Zinstagerechner, &#8230; <a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?p=718">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um mir meine anwaltliche Arbeit zu erleichtern, stelle ich gelegentlich Werkzeuge her. Da sich diese Werkzeuge durch häufigen Gebrauch überhaupt nicht abnutzen, werden Sie seit heute hier zum Gebrauch nach und nach bereit gestellt. Das erste bereitgestellte Werkzeug, ein Zinstagerechner, finden Sie unter dem Menü <em>Download</em> im <em>Abfalleimer</em>.</p>
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		<title>Sieg in Achern</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jan 2013 19:46:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am Achener Tanzsporttag (13.1.2013) gewann ich mit Annette Röll das Turnier Sen. II B Standard. Wegen unseres Turniersiegs durften wir das Turnier Sen. II A Standard  mittanzen und belegten dort den 3. Platz.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Achener Tanzsporttag (13.1.2013) gewann ich mit Annette Röll das Turnier<a href="http://www.tbw.de/tbw/turnierergebnisse/2013/2013_01_20_Achern/ot_sen2bstd/index.htm"> Sen. II B Standard.</a> Wegen unseres Turniersiegs durften wir das Turnier <a href="http://www.tbw.de/tbw/turnierergebnisse/2013/2013_01_20_Achern/ot_sen2astd/index.htm">Sen. II A Standard</a>  mittanzen und belegten dort den 3. Platz.</p>
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		<title>Erfolge in Erlangen und in Fürth</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Dec 2012 16:01:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 1.12.2012 ertanzte ich mit Annette Röll beim Mittelfränkischen Tanzsportwochenende in Erlangen den 2. Platz von 15 Paaren und am 2.12.2012 in Fürth den 2. Platz von 14 Paaren. weitere Bilder (Bild 2, Bild 3)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?attachment_id=680" rel="attachment wp-att-680"><img class="alignleft size-medium wp-image-680" title="041_0643-2" src="http://mario-schmid.de/wordpress/wp-content/dateien/041_0643-2-200x300.jpg" alt="" width="132" height="169" /></a>Am 1.12.2012 ertanzte ich mit Annette Röll beim Mittelfränkischen Tanzsportwochenende in Erlangen den <a href="http://www.ttc-erlangen.de/Turniere/2012/result4/0004/index.htm" target="_blank">2. Platz </a>von 15 Paaren und am 2.12.2012 in Fürth den <a href="http://www.rot-gold-casino.de/sites/default/files/turnierergebnisse/2012_12_02_MTW_SEN/ot_sen2bstd/index.htm" target="_blank">2. Platz </a>von 14 Paaren.</p>
<p>weitere Bilder (<a href="http://mario-schmid.de/wordpress/wp-content/dateien/041_0623-2.jpg" target="_blank">Bild 2</a>, <a href="http://mario-schmid.de/wordpress/wp-content/dateien/041_1074-2.jpg" target="_blank">Bild 3</a>)</p>
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		<title>Lichtblick für Anleger in Cumulus Fonds</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Nov 2012 13:44:51 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Gesellschafter der Einkaufs-und Gewerbezentrum Angermünde GbR können von ihrer Bank über die geleisteten Zinszahlungen hinaus auch die Zahlung zurückverlangen, die sie zur Tilgung des Darlehens leisteten, mit dem ihre Einlage finanziert wurde. Es ist nämlich höchstrichterlich entschieden, dass die Anleger nicht für &#8230; <a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?p=656">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gesellschafter der <em>Einkaufs-und Gewerbezentrum Angermünde GbR</em> können von ihrer Bank über die geleisteten Zinszahlungen hinaus auch die Zahlung zurückverlangen, die sie zur Tilgung des Darlehens leisteten, mit dem ihre Einlage finanziert wurde. Es ist nämlich höchstrichterlich entschieden, dass die Anleger nicht für die Schuld der GbR zur Rückzahlung des erhaltenen Darlehensbetrages an die finanzierende Bank haften, wenn das Darlehen zur Finanzierung der Einlage wegen Nichtigkeit des Darlehensvertrages rückabzuwickeln ist.</p>
<p>In jüngster Zeit wird Anlegern vom Insolvenzverwalter der GbR ein Vergleich angeboten, in welchem ihnen ein Teil ihrer angeblichen Schuld erlassen wird, wenn Sie innerhalb einer Frist einen Großteil der angeblichen Schuld zahlen.  Dabei geht es nicht um eine Schuld wegen eines Darlehens, das der Anleger aufgenommen hat, sondern um ein Darlehen, das die GbR zur Finanzierung Ihres Vorhabens aufgenommen hat und für das der Anleger nach Auffassung des Insolvenzverwalters haften soll.</p>
<p>Dass diese Haftung des Anlegers problematisch ist weil die GbR eine gewisse Ähnlichkeit mit solchen Fonds aufweist, bei denen der Anleger nur mit seinem eingelegten Kapital haftet , ließ der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.6.2008, Gerichtsaktenzeichen <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=4f5a6618971032daf915ce48b7fea66c&amp;nr=44410&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">XI ZR 112/07</a> anklingen.</p>
<p>Es gibt sicher Fälle, in denen der Gesellschaftsvertrag nichtig ist, weil der Anleger den Vertrag wegen Irrtums oder wegen arglistiger Täuschung anficht. Zieht man eine Haftung des Anlegers dann dennoch in Betracht,  weil er den  Anschein erweckte, er sei Gesellschafter der GbR, dann stellt sich die Frage nach dem Schutzzweck der entsprechenden Anfechtungsbestimmung. Läuft es der Schutzintention der Anfechtungsbestimmung zuwider, dass eine Haftung des Anlegers begründet ist, dann ist es der Bank nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html" target="_blank">§ 242 BGB</a> wohl verwehrt, den Anleger persönlich in Haftung zu nehmen.</p>
<p>Ebenso wird es der Bank nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html" target="_blank">§ 242 BGB</a> wohl verwehrt sein, den Anleger persönlich in Haftung zu nehmen, wenn der Gesellschaftsvertrag mit einem Verbraucher geschlossen wurde und dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, was auch noch nach Jahren geschehen kann, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht belehrt wurde.</p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<title>Biete Mitfahrgelegenheit von Kirchzarten bei Freiburg i.Br. nach Zürich und zurück am 17.09.2012</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 08:29:45 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 17.9.2012 werde ich nach Zürich fahren um mit Kollegen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf anwaltlicher Ebene und im Kanzleibereich zu sondieren. Abfahrt in Kirchzarten  nach Zürich gegen 9:00 Uhr. Abfahrt in Zürich nach Kirchzarten  gegen 14:30 Uhr. Kontaktformular]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 17.9.2012 werde ich nach Zürich fahren um mit Kollegen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf anwaltlicher Ebene und im Kanzleibereich zu sondieren.</p>
<p>Abfahrt in Kirchzarten  nach Zürich gegen 9:00 Uhr.</p>
<p>Abfahrt in Zürich nach Kirchzarten  gegen 14:30 Uhr.</p>
<p><a title="Kontaktformular" href="https://securemail-agency.de/privat/privat.html" target="_blank">Kontaktformular</a></p>
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		<title>Anwaltskurier: Neues Medium für Fragen im Rechtsverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland eingerichtet</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Jun 2012 15:58:27 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zwischen Schweizern und deutschen Staatsbürgern bestehen zahlreiche Rechtsbeziehungen. Bürger der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz sind familiär mit Staatsbürgern des jeweiligen Nachbarstaates verbunden oder unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Bürgern oder Unternehmen im Nachbarstaat. Grenzüberschreitend werden Kauf-, Werk-, Miet- und Arbeitsverträge geschlossen, &#8230; <a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?p=614">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwischen Schweizern und deutschen Staatsbürgern bestehen zahlreiche Rechtsbeziehungen. Bürger der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz sind familiär mit Staatsbürgern des jeweiligen Nachbarstaates verbunden oder unterhalten Geschäftsbeziehungen zu Bürgern oder Unternehmen im Nachbarstaat. Grenzüberschreitend werden Kauf-, Werk-, Miet- und Arbeitsverträge geschlossen, deutsche Staatsbürger nehmen Dienstleistungen Schweizer Unternehmen in Anspruch und umgekehrt, es werden Ehen zwischen Schweizern und deutschen Staatsbürgern geschlossen und Vermögen über die gemeinsame Grenze hinweg vererbt. Die Rechtsordnung der Schweiz unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von derjenigen der Bundesrepublik Deutschland und so ergeben sich immer wieder Fragen nach der Beurteilung solcher Rechtsbeziehungen unter ganz bestimmten Gesichtspunkten.</p>
<p>Seit 14. Mai dieses Jahres gebe ich den <a href="http://anwaltskurier.de" target="_blank">Anwaltskurier</a> heraus. Autoren des Anwaltskuriers sind Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Schweiz. Der Anwaltskurier fokussiert Fragen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zwischen Bürgern beider Staaten. Deutsche und Schweizer mit Beziehungen zum jeweiligen Nachbarstaat finden dort Anregungen, ihre grenzüberschreitenden Beziehungen zu erweitern und nützliche Hinweise, die ihnen helfen, Unsicherheiten zu überwinden.</p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<title>Keine Grunderwerbsteuer nach Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.</title>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 08:08:41 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die nichteheliche und nicht eingetragene Lebensgemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB). Die Partner sind Gesellschafter. Kaufen die Partner zur Steigerung ihrer Lebensqualität eine Immobilie, scheitert später die Lebensgemeinschaft und übernimmt einer der Partner die Immobilie, wird Grunderwerbsteuer &#8230; <a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?p=598">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die nichteheliche und nicht eingetragene Lebensgemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts <a title="§ 705 BGB" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html" target="_blank">(§ 705 BGB</a>). Die Partner sind Gesellschafter. Kaufen die Partner zur Steigerung ihrer Lebensqualität eine Immobilie, scheitert später die Lebensgemeinschaft und übernimmt einer der Partner die Immobilie, wird Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist <a title="§ 6 GrEStG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__6.html" target="_blank">(§ 6 Abs. 2 GrEStG</a>). Das bringt demjenigen, der das Grundstück nach dem Scheitern der Lebensgemeinschaft erwirbt meist einen steuerlichen Vorteil, weil er am Grundstück regelmäßig nur zu 50%, am Vermögen der Gesellschaft aber zu einem höheren Anteil beteiligt ist. Liegt der Anteil des nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erwerbenden Partners am Vermögen der Gesellschaft bei 100%, beträgt die Grunderwerbsteuer 0,00 €.</p>
<p>Die Chance, in den Genuss dieses Steuervorteils zu kommen ist größer, wenn beim ursprünglichen Erwerb des Grundstücks kein Fehler gemacht wurde. Der ursprüngliche Kaufvertrag (Ersterwerb) sollte zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Käufer und dem Verkäufer geschlossen werden. Seit in Kraft treten des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (<a title="ERVGBG" href="http://www.buzer.de/gesetz/8990/index.htm" target="_blank">ERVGBG</a>) sind die Gesellschafter auch (also solche) im Grundbuch einzutragen (§ <a title="§ 47 GBO" href="http://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__47.html" target="_blank">47 Abs. 2 GBO</a>).</p>
<p>Auch beim Erwerb durch den Partner nach dem Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Zweiterwerb) sollten keine Fehler passieren. Vor dem Notar sollte kein Kaufvertrag, sondern ein Auseinandersetzungsvertrag geschlossen werden.</p>
<p>Führen Fehler beim Erst- bzw. Zweiterwerb zum Verlust des Steuervorteils, kommen Schadensersatzansprüche gegen den Berater in Betracht, wenn der Betroffene von einem Rechtsanwalt oder von einem Notar rechtlich beraten war. Zur Sicherung dieser Schadensersatzansprüche sind im Prozess gegen die Finanzbehörde entsprechende Streitverkündungen geboten.</p>
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		<title>Behindertentestament: So schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers</title>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 11:33:52 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vermögende Eltern eines Kindes, das wegen einer Behinderung oder aus anderen Gründen sich nicht selbst unterhalten kann, laufen Gefahr, dass der Sozialhilfeträger nach ihrem Tod auf ihr Vermögen zugreift, um sich wegen seiner Leistungen so weit wie möglich schadlos zu &#8230; <a href="http://mario-schmid.de/wordpress/?p=593">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vermögende Eltern eines Kindes, das wegen einer Behinderung oder aus anderen Gründen sich nicht selbst unterhalten kann, laufen Gefahr, dass der Sozialhilfeträger nach ihrem Tod auf ihr Vermögen zugreift, um sich wegen seiner Leistungen so weit wie möglich schadlos zu halten.</p>
<p>Betroffene Eltern können dies durch letztwillige Verfügung verhindern, indem sie das bedürftige Kind als nicht befreiten Vorerben und ihre anderen Kinder daneben als Voll-, Mit- und Nacherben bestimmen, über den Vorerbteil Dauertestamentsvollstreckung anordnen und eines der nicht bedürftigen Kinder als Testamentsvollstrecker einsetzen. Der Testamentsvollstrecker kann dann im Testament angewiesen werden, dem bedürftigen Kind zur Verbesserung seiner Lebensqualität aus den ihm gebührenden Reinerträgen seines Nachlasses solche Geld- bzw. Sachleistungen zukommen zu lassen, auf die der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann und die auch nicht auf die gewährten Sozialleistungen anrechenbar sind.</p>
<p>Ist das bedürftige Kind geschäftsfähig, kann es sogar den Verzicht auf seinen Pflichtteil rechtswirksam erklären, so dass der Leistungsträger auch darauf nicht zugreifen kann. Ist das bedürftige Kind nicht geschäftsfähig, sollte nicht versäumt werden, auch die Betreuung des Kindes zu klären.</p>
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